Montag, 2. März 2009

Vollkommen gaga!

Ich sitze noch immer im Büro und warte darauf, daß mein lahmer Computer endlich die Datensicherung überspielt hat. Zeit für ein wenig Surfen im Netz!

Was ich nun letztendlich an Wahrheit aus dem Netz der Netze gezogen habe ist von zweifelhafter Relevanz. Es geht um die Frage, ob der Tango eine Kunstform ist oder nicht. Genauer: Ist eine Tangolehrerin eine Künstlerin im Sinne des Sozialgesetzbuches oder nicht.

Den erstaunten Leserinnen und Lesern dieses Blogs sei ein Satz aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2006 präsentiert:

[...] Daraus folgt, dass der Argentinische Tango zum Bereich des Sports (Freizeitsport, Breitensport, Turniertanzsport) zählt, weil er in Sportverbänden organisiert ist und wettkampfmäßig ausgeführt werden kann. Er unterscheidet sich insoweit nicht von vielen anderen Tanzdisziplinen, bei denen es Turniere und Meisterschaften gibt. [...]
Aha!

Die ganze Entscheidung gibt es hier zum Nachlesen. Tja, da gehen wir doch lieber zur nächsten Milonga... oder?

7 Anmerkung(en):

Anonym hat gesagt…

Stell Dir vor, das Urteil wäre entgegengesetzt gewesen - dann wäre jede Milonga zum Happening geworden... ;-)

cassiel hat gesagt…

Naja...

Ist es nicht schon so? ;-)

Anonym hat gesagt…

womit wir wieder bei der Ursprungsfrage sind: Wann ist ein Ereignis/eine Veranstaltung ein Happening und somit eine Kunstform, wann normale Freizeitgestaltung?

cassiel hat gesagt…

Hmmm...

Keine Ahnung!

Vielleicht sollte man den Damen und Herren Bundessozialrichtern mal einen Workshop schenken...

Anonym hat gesagt…

Im Ernst: Warum sollte der Tango Argentino eine Kunstform sein, wenn er von relativ durchschnittlichen Menschen getanzt wird? Was genau sollte ihn zur Kunstform machen? Die Improvisation? Dann würden ja gleich alle Profis, die Bühnentango tanzen rausfallen.
Aber gerade diese Tänzer wäre ja diejenigen, die am ehesten als Kunstform durchgehen würden - aus rein ästhetischer Sicht und der offensichtlichen körperlichen Überlegenheit allen Durchschnittstänzern gegenüber.

Ich kann das Urteil durchaus nachvollziehen. Tango hat ja viel mit Sucht zu tun. Persönliche Befriedigung. Warum sonst tanzen wir? Weil wir alle in den TangoHimmel wollen (runtergebrochen). Und warum sollte der Staat das finanzieren? Ganz banal gefragt - würdest Du mit Deinen Steuergeldern einem "Dieter" oder "Edgar" Ihr Freizeitvergnügen zahlen wollen?

Unabhängig davon: Workshops für Richter wäre sich eine gute Idee. Wo eh immer Männermangel herrscht... ;-)

cassiel hat gesagt…

Naja, es ging wohl nicht um die Finanzierung aus Steuergeldern für die Sucht von Edgar, Dieter oder Grimbald (den bin ich noch schuldig). Es geht eher um die Frage: Ist Tango eher Sport oder (Lebens-)Kunst. Da tendiere ich doch stark zur zweiten Option.

Männermangel...
dem kann abgeholfen werden. Und es sind auch schon Schritte in diese Richtung unternommen worden. Mehr dazu in einem der nächsten Beiträge ...

stay tuned
lg
c.


P.S. Ich frage mich gerade, ob ich da einen diskussionswürdigen Kunstbegriff in Deinen Zeilen lesen konnte. ;-)

Anonym hat gesagt…

Lebenskunst - ja. Da stimme ich Dir eh zu. Wer sich ernsthaft mit dem Tango auseinandersetzt bzw sich ernsthaft auf ihn einlässt, muss irgendwie ein Lebenskünstler sein. Nicht umsonst heißt es ja immer wieder, dass der Tango eine Lebenseinstellung ist, kein Tanzvergnügen.

Aber diese Lebenseinstellung darf sich jeder selbst finanzieren. Das meine ich, wenn ich das Urlteil im Grundsatz richtig finde. Aber vielleicht verstehe ich von der Künstlersozialversicherung auch einfach zu wenig, das will ich mal gar nicht ausschließen.

lg